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Personensuchmaschinen dürfen verfügbare Fotos anzeigen: 123people gewinnt Rechtsstreit

123people darf öffentlich im Internet verfügbare und frei zugängliche Bilder zur Personensuche verwenden. Das Hamburger Landgericht wies eine Klage ab, in der die Suchmaschine beschuldigt wurde, das Foto einer Frau unrechtmäßig anzuzeigen, da diese einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hatte. „Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und die Webseite für Suchmaschinen optimiert, ist von einer Einwilligung in die Veröffentlichung durch 123people.de auszugehen“, argumentierte das Gericht. Das auf 123people.de gezeigte Bild stammte von einer Firmen-Homepage. Dafür hatte die Klägerin einer Veröffentlichung des Bildes zugestimmt. Das Gericht bezeichnete die Klage als zulässig, aber unbegründet, heißt es in der Erläuterung zum Urteil. 

Die Abbildung des Fotos bei 123people greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Allerdings habe es die Klägerin ermöglicht, dass ihr Foto auf der von ihrem Arbeitgeber betriebenen Seite veröffentlicht wird. Diesem Verhalten könne entnommen werden, dass sie mit dem Erscheinen des Fotos in den Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen einverstanden sei. Der Entscheid ist ein großer Erfolg für viele Social-Media-Plattformen, Onlinedienste und Suchmaschinenservices und könnte richtungweisend für ähnliche Prozesse in Europa sein. 123people betreibt eine Onlinepersonensuche, mit der jeder User Informationen über sich oder andere Menschen im Internet finden kann. Die Suchergebnisse stammen aus frei im Internet verfügbaren Datenquellen. Im März hatte das französische Telefon- und Branchenverzeichnis Pages Jaunes alle Anteile an der Personensuchmaschine erworben. [Quelle: www.internetworld.de)  

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